INHALT
Spenden für unseren Verein

SPONSOREN & Kooperationen
Wir unterstützen Sie -
bei ihren Vereinstätigkeiten
Wir bieten ...
- Beratung und Information
- Fortbildung für Fördervereine und deren Mitglieder
- Unterstützung bei der Mitgliederverwaltung
- Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit
- Vernetzung und Austausch, sowie
Vertretung gegen über der Politik
- Risiko-Reduzierung und -abdeckung im Ehrenamt
Bitte beachten Sie die neuen Termine . DANKE
Weiter Informationen?Die Seminarreihe wird für 2022 geplantBeachten Sie unsere Ausschreibungen!
ACHTUNG ... nicht verpassen!
Transparenzregister: vereinfachtes Verfahren zur Gebührenbefreiung
Der Bundesanzeiger Verlag verschickt zurzeit an die eingetragenen Vereine Anträge auf Gebührenbefreiung für das Transparenzregister bei Gemeinnützigkeit.
Der Antrag gilt auch noch für das Jahr 2021.
Er erfolgt auf einem vorausgefüllten Vordruck. Befreit ist der Verein dann auch für die Zukunft.
Einen zusätzlichen Nachweis der Gemeinnützigkeit (durch Beilage eines Freistellungsbescheids) müssen Vereine nicht erbringen, wenn sie auf dem Antrag das Transparenzregister ermächtigen, beim zuständigen Finanzamt Auskünfte einzuholen.
Dazu muss der Verein dazu nur seine Steuernummer und das zuständige Finanzamt angeben.
Dazu muss der Verein dazu nur seine Steuernummer und das zuständige Finanzamt angeben.